Steuerstrategie
Zeige Inhalt von Einleitung
Die Bank ist der Ansicht, dass die folgenden Ausführungen die Verpflichtung der Deutschen Bank AG gemäß Paragraf 16(2) der Anlage 19 des britischen Finanzgesetzes von 2016 (UK Finance Act 2016) erfüllt, eine Steuerstrategie für 2026 zu veröffentlichen und stellt zusätzliche Steuerinformationen zur Verfügung.
Der Verhaltenskodex der Deutschen Bank ist die Grundlage, auf der die Bank ihre Ziele aufbaut. Er legt Verhaltens- und Handlungsstandards fest, an die sich die Bank und all ihre Mitarbeiter halten sollen. Im Einklang mit diesen Standards verfügt die Bank über klare Grundsätze für Verhalten und Handeln in Bezug auf ihre Steuerangelegenheiten sowie ein Rahmenwerk, das Rollen und Verantwortlichkeiten zwischen den verschiedenen Funktionen für definierte Steuerarten festlegt, um sicherzustellen, dass die Bank ihren steuerlichen Verpflichtungen nachkommt.
Im Einklang mit diesem Ziel wendet die Bank bei der Handhabung ihrer Steuerangelegenheiten die in diesem Dokument dargelegten Grundsätze an. Diese Steuergrundsätze, die in den Kontrollrahmen der Bank eingebettet sind, werden vom Vorstand genehmigt, und gelten für alle Geschäftsbereiche und Konzerneinheiten.
Die wichtigsten Grundsätze sind:
- Die Deutsche Bank regelt ihre Steuerangelegenheiten, indem sie nachhaltigen Wert schafft und gleichzeitig die geltenden gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Steueranforderungen erfüllt.
- Die Deutsche Bank berücksichtigt Sinn und Zweck der Steuergesetze, das gesellschaftliche Umfeld, in dem die Bank tätig ist, das Ansehen sowie den Ruf der Bank in der Öffentlichkeit, bei Steuerbehörden, Aufsichtsbehörden und politischen Vertretern.
Zeige Inhalt von Steuerliches Risikomanagement und Governance-Prozess
Im Rahmen des Risikomanagements der Deutschen Bank folgen die organisatorischen Strukturen dem Modell der „Drei Verteidigungslinien“ (Three Lines of Defense) mit einer klaren Definition von Rollen und Verantwortlichkeiten für alle Risikoarten.
Die Steuerangelegenheiten der Bank werden von der internen Steuerabteilung verwaltet, die eine unabhängige Risiko- und Kontrollfunktion und von den Geschäftsbereichen getrennt ist. Der Global Head of Tax, der die interne Steuerabteilung leitet, berichtet direkt an den Finanzvorstand.
Die interne Steuerabteilung der Bank verwaltet die Steuerangelegenheiten der Bank im Einklang mit ihren Steuergrundsätzen auf einer Grundlage, die den Ruf und die Marke der Deutschen Bank stützt. Sie beschäftigt qualifizierte Mitarbeiter, um sicherzustellen, dass die Bank in eigenen steuerlichen Angelegenheiten stets eine fundierte Auffassung vertritt. In geeigneten Fällen können die internen Experten der Bank steuerliche Beratung in Anspruch nehmen. Darüber hinaus überwacht die interne Steuerabteilung Entwicklungen und Gesetzesänderungen, und die Bank aktualisiert regelmäßig ihre Steuerstrategie und die damit verbundenen Richtlinien und Verfahren als Reaktion darauf.
Die Bank berät Kunden nicht in steuerlichen Angelegenheiten. Die im Genehmigungsverfahren für neue Produkte enthaltenen Steuergrundsätze sehen vor, dass Transaktionen mit Kunden auf der Grundlage durchzuführen sind, dass Kunden einschlägige Steuergesetze und Reportingpflichten einhalten. Die Bank erwartet dasselbe von Vertragspartnern, die Dienstleistungen für oder im Namen der Bank erbringen.
Zeige Inhalt von Ansatz bei der Steuerplanung
Die Deutsche Bank verwaltet ihre Steuerangelegenheiten auf einer Grundlage, die darauf abzielt, dass die steuerlichen Konsequenzen der Geschäftstätigkeit auf ihre wirtschaftlichen, regulatorischen und kommerziellen Auswirkungen angemessen abgestimmt sind. Dabei ist die Sichtweise der betreffenden Finanzbehörden ausreichend zu berücksichtigen.
Bei der Durchführung ihrer Geschäftstätigkeit sowie der Einrichtung und Strukturierung ihres Geschäftsbetriebs und ihrer kommerziellen Aktivitäten berücksichtigt die Bank - neben anderen Faktoren - die steuerlichen Anforderungen der jeweiligen Rechtsordnungen, in denen sie tätig ist, um einen nachhaltigen Wert für die Deutsche Bank und ihre Aktionäre zu schaffen. In diesem Zusammenhang kann die Bank bestrebt sein, Steuervorteile und vorteilhafte Steuersätze in Anspruch zu nehmen, die nach diesen Steuergesetzen verfügbar sind. Die Bank unternimmt keine künstlichen Schritte, um Steuervorteile zu erhalten. Darüber hinaus befürwortet die Bank weder Vertraulichkeitsvereinbarungen, die darauf abzielen, die Offenlegung oder Berichterstattung gegenüber den Steuerbehörden zu verhindern, noch erfolgsbasierte Vergütungsvereinbarungen, die durch die Höhe oder das Bestehen von Steuervorteilen bestimmt werden.
Grundsätzlich weist die Deutsche Bank ihre Gewinne in den Ländern aus, in denen sie erwirtschaftet werden. Dies bedeutet, dass Gewinne auch gemäß den in diesen Ländern geltenden Steuervorschriften besteuert werden. Konzerninterne Transaktionen werden zu marktüblichen Bedingungen in Übereinstimmung mit international anerkannten OECD-Verrechnungspreisgrundsätzen unter gebührender Berücksichtigung der geltenden lokalen Regeln und Anforderungen durchgeführt.
Zeige Inhalt von Bestehende Risiken
Die Bank unterliegt steuerlichen Risiken, die eine inhärente Folge des Umfangs und der Vielfalt der Geschäftsaktivitäten der Deutschen Bank und der internationalen Ausrichtung der Geschäftstätigkeiten der Bank sind. Verschärft wird dies durch die zunehmende Komplexität der internationalen Steuergesetze und den unterschiedlichen Ansätzen der nationalen Steuerbehörden in diversen Sachverhalten. Die Bank ist bestrebt, Risiken zu verstehen und zu reduzieren, wo dies möglich ist. Sie verfügt über einen Kontrollrahmen, der sicherstellt, dass sie das anwendbare Steuerrecht in allen wesentlichen Punkten einhält, korrekte Steuererklärungen abgibt und den fälligen Steuerbetrag zahlt.
Zeige Inhalt von Beziehungen zu den Steuerbehörden
Die Deutsche Bank strebt einen proaktiven, transparenten, professionellen, höflichen und zeitnahen Umgang mit den Steuerbehörden an und ist bestrebt gute Arbeitsbeziehungen zu den Steuerbehörden aufzubauen und zu pflegen.
Zeige Inhalt von Vermeidung von Steuerhinterziehung
Steuerhinterziehung, die eine Form der Finanzkriminalität darstellt, ist rechtswidrig und widerspricht der Kultur der Deutschen Bank. Die Richtlinien der Bank verbieten strikt jegliche Form der Steuerhinterziehung sowie die Beihilfe hierzu. Die Anti-Financial-Crime-Funktion agiert als unabhängige zweite Verteidigungslinie und legt entsprechende Richtlinien- und Kontrollstandards zur Steuerung von Finanzkriminalitätsrisiken fest, einschließlich der Beihilfe von Steuerhinterziehung. Weitere Informationen finden sich im Geschäftsbericht 2025, S. 416 (Nachhaltigkeitserklärung, “Anti-Financial Crime – Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung“).
Zeige Inhalt von Zusätzliche Steuerinformationen
EU-Liste der nicht kooperierenden Steuergebiete
Der Rat der Europäischen Union nahm am 14. Februar 2023 Russland in die Liste nicht kooperierender Steuergebiete auf. Die Bank erwartet keine wesentlichen Auswirkungen auf die Deutsche Bank und ihre russischen Aktivitäten erwartet.
OECD‑Agenda zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung
Die Bank ist von den Änderungen der Grundsätze der internationalen Besteuerung betroffen, die sich aus der OECD-Agenda zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung ergeben. Am 20. Dezember 2021 veröffentlichte die OECD-Musterregeln für eine globale Mindestbesteuerung im Rahmen der Säule Zwei Regelungen, die Global Anti-Base Erosion Model Rules. Diese Musterregeln gestalten ein international koordiniertes Steuersystem, das sicherstellen soll, dass multinationale Unternehmen in jedem Land, in dem sie tätig sind, einen Mindeststeuersatz von 15% entrichten. Die EU hat diese Mustervorschriften durch eine Richtlinie umgesetzt. Die Bestimmungen der EU-Richtlinie wurden in deutsches Recht ("Mindeststeuergesetz" oder "MinStG") umgesetzt. Die Säule Zwei-Regelungen gelten grundsätzlich für Steuerjahre, die nach dem 30. Dezember 2023 beginnen. Globale Informationsberichte und entsprechende Säule Zwei Steuererklärungen für das Geschäftsjahr 2024 werden im Geschäftsjahr 2026 fällig. Soweit anwendbar, muss die Deutsche Bank den deutschen Steuerbehörden eine für eine Jurisdiktion berechnete Säule Zwei Ergänzungssteuer übermitteln, es sei denn, diese Jurisdiktion hat eigene Säule Zwei Regelungen erlassen. Von den fast 60 Ländern, in denen die Bank tätig ist, haben ca. 70% ihre eigenen Säule Zwei Regelungen erlassen oder sind dabei, diese zu erlassen. Die Deutsche Bank hat die potenziellen Auswirkungen auf ihre Finanzlage für das Jahr 2025 nach bestem Wissen und Gewissen bewertet und einen mit den Pillar 2 Regelungen verbundenen laufenden Steueraufwand in Höhe von 3 Mio. € erfasst. Weitere Einzelheiten sind dem Geschäftsbericht 2025, S. 622 (Anhangangabe 34 – Ertragsteuern), zu entnehmen.
Länderspezifische Berichterstattung
Einzelheiten zu den internationalen Aktivitäten der Bank finden sich in diesem Geschäftsbericht der Deutschen Bank, der ihre Ertragsteueraufwendungen und -erträge in allen Jurisdiktionen, in denen sie tätig ist, offenlegt (siehe Geschäftsbericht 2025, S. 651 (Anhangangabe 43 – Länderspezifische Berichterstattung)). Für weitere Informationen über den Sitz der Gesellschaften, Namen und deren Hauptaktivitäten wird auf die Anteilsbesitzliste (siehe Geschäftsbericht 2025, S. 653 (Anhangangabe 44 – Anteilsbesitz)), verwiesen. Die geografische Lage der Tochtergesellschaften und Niederlassungen berücksichtigt das Land der Gründung oder des Sitzes.
Zum besseren Verständnis der länderspezifischen Berichterstattung können die folgenden Erläuterungen hilfreich sein. Die ausgewiesenen länderspezifischen Informationen sind aus dem IFRS-Konzernabschluss der Deutschen Bank abgeleitet. Sie sind jedoch nicht direkt mit anderen Finanzinformationen im Geschäftsbericht abstimmbar, da die Bundesbank am 16. Dezember 2014 eine spezielle Leitlinie veröffentlicht hat, die die Anforderung enthält, die Länderinformationen vor der Eliminierung von grenzüberschreitenden konzerninternen Transaktionen darzustellen. In Übereinstimmung mit dieser Anforderung werden nur konzerninterne Transaktionen innerhalb desselben Landes eliminiert. Als Beispiel: Dividendenerträge, die eine Konzerngesellschaft in Land X von einer Tochtergesellschaft in Land Y erhält, sind im IFRS-Konzernabschluss nicht enthalten, da diese bei der Konsolidierung eliminiert werden. Sie sind jedoch in den Ergebnissen des Landes X in der länderspezifischen Berichterstattung enthalten und werden dort ausgewiesen. Grundsätzlich sind solche konzerninternen Dividendenerträge in den meisten Rechtsordnungen steuerfrei, um eine doppelte oder mehrfache Besteuerung zu vermeiden. Dementsprechend können diese spezifischen Berichtspflichten einen erheblichen Einfluss auf den in der Länderberichterstattung ausgewiesenen effektiven Steuersatz haben, der vom gesetzlichen Steuersatz des jeweiligen Landes abweichen kann. Darüber hinaus kann der ausgewiesene Ertragsteueraufwand oder -ertrag auch verschiedene andere steuerrechtlich erforderliche Anpassungen widerspiegeln, etwa steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen oder steuerfreie Erträge.
2025 Gesamter Ertragsteueraufwand und gezahlte Ertragsteuern
Im Jahr 2025 betrug der gesamte Ertragsteueraufwand des Deutsche-Bank-Konzerns 2,6 Mrd. € (siehe Geschäftsbericht 2025, S. 479, Konzern-Gewinn- und Verlust-Rechnung sowie S. 622 (Anhangangabe 34 – Ertragsteuern)) und die im Jahr 2025 gezahlten Ertragsteuern beliefen sich auf 1,4 Mrd. € (siehe Geschäftsbericht 2025, S. 484 (Konzern-Kapitalflussrechnung)).