Organisationsstruktur

Aufgrund ihrer Rechtsform als deutsche Aktiengesellschaft besteht die Governance-Struktur der Deutschen Bank AG aus drei Organen – Aufsichtsrat, Vorstand und Hauptversammlung. Ihnen sind nach dem deutschen Aktiengesetz (AktG) unterschiedliche Aufgaben zugewiesen. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands und überwacht deren Tätigkeiten. Der Vorstand trägt die umfassende Verantwortung für die Leitung der Deutschen Bank AG, für die Steuerung des Deutsche-Bank-Konzerns sowie für die Festlegung der Strategie der Bank. Die Hauptversammlung wählt die Aktionärsvertreter in den Aufsichtsrat und entscheidet über bestimmte Angelegenheiten, die gesetzlich oder durch die Satzung festgelegt sind. Entsprechend der Governance-Struktur, die eine Trennung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat vorsieht, ist die Mitgliedschaft eines Aufsichtsratsmitglieds im Vorstand ausgeschlossen.